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Umsatzsteuer, Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Zuordnungsentscheidung
  • Nachweis der Zuordnung
  • Vorsteuerkorrektur

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Aufzuteilende Vorsteuer 1560 1410   Sonstige Vermögensgegenstände
Nachträglich abziehbare Vorsteuer nach § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1556 1396   Sonstige Vermögensgegenstände
Zurückzuzahlende Vorsteuer nach § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1667 1397   Sonstige Verbindlichkeiten
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter 1558 1398   Sonstige Vermögensgegenstände
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter 1559 1399   Sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Gegenstände (z. B. Gebäude), die teilweise zu unternehmerischen und teilweise zu nichtunternehmerischen Zwecken genutzt werden, können ganz oder teilweise dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet werden. Die Vorsteuer ist allerdings nur entsprechend der originären unternehmerischen Nutzung abziehbar. Bei einer 100 %igen Zuordnung kann es bei einem Nutzungswechsel erforderlich sein, eine Vorsteuerkorrektur durchzuführen. Die zusätzlich abziehbare Vorsteuer ist auf das Konto "Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15 a UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter" 1558 (SKR 03) bzw. 1398 (SKR 04) zu buchen.

 

Buchungssatz:

Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter

an Sonstige Erträge unregelmäßig

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Wechsel der Nutzung eines zu privaten und betrieblichen Zwecken genutzten Hauses

Herr Huber hat ein Einfamilienhaus gebaut, in dem er 15 % der Fläche für betriebliche Zwecke nutzt. Die Baukosten haben 300.000 EUR zuzüglich 57.000 EUR Umsatzsteuer betragen. Herr Huber kann die Vorsteuer nur aus den Herstellungskosten geltend machen, die auf den betrieblich genutzten Teil von 15 % entfallen (...

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