Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 1783 3851   In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69
Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig 2107 7305   Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig

So kontieren Sie richtig!

Wenn ein Unternehmer in seiner Rechnung die Umsatzsteuer unberechtigt ausweist, schuldet der die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer. Bis zur Korrektur der Rechnung muss der Unternehmer die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer auf das Konto "In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69" 2107/7305 (SKR 03/04) buchen. Sobald die Rechnung formgerecht korrigiert ist, kann der Vorgang wieder rückgängig gemacht werden.

 

Buchungssatz:

Bank

an in Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69

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