Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 | 1783 | 3851 | In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 | |
Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig | 2107 | 7305 | Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig |
So kontieren Sie richtig!
Wenn ein Unternehmer in seiner Rechnung die Umsatzsteuer unberechtigt ausweist, schuldet der die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer. Bis zur Korrektur der Rechnung muss der Unternehmer die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer auf das Konto "In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69" 2107/7305 (SKR 03/04) buchen. Sobald die Rechnung formgerecht korrigiert ist, kann der Vorgang wieder rückgängig gemacht werden.
Buchungssatz:
Bank |
an in Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69 |
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