Zusammenfassende Meldungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums einzureichen.

Steuerpflichtige, die MwSt für mehrere Unternehmen (Niederlassungen, Abteilungen) zentral an den Staat zahlen, und Landwirte müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Zusammenfassende Meldung einreichen.

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