Hat der Insolvenzschuldner eine Rechnung mit zu hohem Steuerausweis i. S. d. § 14c Abs. 1 UStG erteilt[1], wird die zu hohe Steuer durch den Ausweis in der Rechnung begründet. Die zu hoch ausgewiesene Steuer entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung. Es handelt es sich um eine Insolvenzforderung, wenn die Rechnung mit dem zu hohen Steuerausweis vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt worden ist. Bei der Erteilung einer derartigen Rechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzschuldner oder durch den Insolvenzverwalter handelt es sich dagegen um eine Masseforderung i. S. d. § 55 InsO.

[1] Vgl. Abschn. 14c.1 UStAE.

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