Zunächst ist festzustellen, welche Anforderungen für ein Unternehmen aufgrund dessen Güterproduktion, Dienstleistungen oder Kunden- und Lieferantenkreises gelten und welche Abteilungen im Unternehmen hiervon betroffen sind.

Hierzu können die Fragebogen der Compliance Gefährdungsanalyse eingesetzt werden (Merkblatt Compliance-Gefährdungsanalyse und Risikomanagement, Fragebögen für Führungskräfte, Fragebogen 1: Welche Compliance-Berührungspunkte hat Ihr Aufgabenbereich?

Zur Unterstützung der angesprochenen Führungskräfte kann Compliance und/oder der Exportbeauftragte – wenn bereits benannt – eine Liste von Anhaltspunkten für Beschränkungen aufstellen.

  • Hierbei sollten Mitarbeite mit Zollkenntnissen mitwirken. Das Umschlüsselungsverzeichnis lässt anhand der Zollcodierungen erkennen, welche Güter mit Exportkontrollbeschränkungen belegt sind (allerdings nicht lückenlos).
  • Zieht man die Branchen-,dual

    Güter- und Dienstleistungsgliederung in den AWV-Anhängen hinzu, können gezielt diejenigen Führungskräfte angesprochen werden, die möglicherweise Rüstungs-, Dual-Use oder vergleichbare Güter herstellen, exportieren oder hierfür Service-oder Know-how-Leistungen erbringen.

  • Zur Ergänzung sollte eine Aufstellung der Staaten, Güter bzw. Dienstleistungen beigefügt werden, die mit Embargos belegt sind.
  • Das sollte auch dann geschehen, wenn IT-unterstützte Prüfverfahren solche Beschränkungen automatisch berücksichtigen. Die verantwortlichen Führungskräfte sollten selbst ein Gefühl für neuralgische Punkte erhalten, damit sie kritische Entwicklungen, wie z. B. die Neuausstellung oder das Umschreiben von Rechnungen (Reinvoicing), Änderungen der Transportpapiere oder nicht plausible Endverwendungserklärungen erkennen können.

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