Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung an bzw. bei der Nutzung durch Arbeitnehmer eine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 9a UStG vor.
Überlassung eines Mobiltelefons an Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer darf das betriebliche Handy auch für private Zwecke nutzen. Von der Telefonrechnung des Unternehmers über 150 EUR zzgl. 28,50 EUR Umsatzsteuer entfallen 10 % der Aufwendungen auf private Telefongespräche vom Arbeitnehmer. Die Rechnung wird vom betrieblichen Bankkonto abgebucht. Der Unternehmer übernimmt die Kosten komplett.
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4920 | Telefon | 150,00 EUR | 1200 | Bank | 178,50 EUR |
1570 | Vorsteuer | 28,50 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
6805 | Telefon | 150,00 EUR | 1800 | Bank | 178,50 EUR |
1400 | Vorsteuer | 28,50 EUR |
Der geldwerte Vorteil (10 %) beträgt 15 EUR, die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe an den Arbeitnehmer (15 EUR × 19 % =) 2,85 EUR.
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4140 | Freiw. soz. Aufwand LSt.-frei | 17,85 EUR | 8590 | Verrechnete sonstige Sachbezüge (keine Waren) | 15,00 EUR |
1776 | Umsatzsteuer | 2,85 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
6130 | Freiw. soz. Aufwand LSt.-frei | 17,85 EUR | 4940 | Verrechnete sonstige Sachbezüge (keine Waren) | 15,00 EUR |
3800 | Umsatzsteuer | 2,85 EUR |
Umsatzbesteuerung kann vermieden werden
Die Besteuerung mit Umsatzsteuer kann vermieden werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Übernahme der Telefonkosten durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst ist. Dann überlagert der betriebliche Zweck den privaten Bedarf des Arbeitnehmers und es fällt keine Umsatzsteuer an.[1]
Muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Privatanteil bezahlen, unterliegen diese Beträge der Umsatzsteuer.
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