Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Telefon | 4920 | 6805 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Telefax und Internetkosten | 4925 | 6810 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Unentgeltliche Wertabgaben | 1880 | 2130 | Sonstige Verbindlichkeiten | |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung) | 8922 | 4646 | Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Aufwendungen für Telefon, Handy und Internet werden entweder zu 100 % als Betriebsausgaben gebucht oder nur mit dem betrieblichen Anteil. In der Regel werden mit dem Telekommunikationsunternehmen Flatrats vereinbart, sodass eine Aufteilung auf die einzelnen Positionen nicht möglich sein wird. Somit kann eine Aufteilung nur grob geschätzt werden. Es ist daher sinnvoll, zunächst den Gesamtbetrag auf das Konto "Telefon" 4920 (SKR 03) bzw. 6805 (SKR 04) zu buchen (ggf. kann das Konto auch umbenannt werden).
Buchungssatz:
Telefon |
an Bank |
Bei einer kombinierten Flatrate für Telefon, Fax und Internet muss der private Anteil geschätzt werden. Die Aufwendungen können insgesamt oder nur mit dem betrieblichen Anteil gebucht werden. Bei einer Buchung von 100 % der Kosten ist der private Anteil auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung)" 8922 (SKR 03) bzw. 4646 (SKR 04) zu buchen.
Buchungssatz:
Unentgeltliche Wertangaben |
an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung) |
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