
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Flatrate für Telefon/Internet
- Abgrenzung Privatnutzung
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Telefon |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
4920 | |
IKR | |
6822 | SKR 04 |
6805 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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---|---|
Kontenbezeichnung Telefax- und Internetkosten |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
4925 | |
IKR | |
6824 | SKR 04 |
6810 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Aufwendungen für Telefon, Handy und Internet werden zu 100 % als Betriebsausgaben gebucht oder nur mit dem betrieblichen Anteil. Falls mit dem Telekommunikationsunternehmen eine Flatrate vereinbart ist, ist eine Aufteilung auf die einzelnen Positionen schwierig. Wenn eine Aufteilung nur grob geschätzt werden kann, ist es sinnvoll, den Gesamtbetrag auf das Konto "Telefon" 4920 (SKR 03) bzw. 6805 (SKR 04) zu buchen (ggf. kann das Konto auch umbenannt werden).
Buchungssatz:
Telefon |
an Bank |
Insbesondere bei einer kombinierten Flatrate für Telefon, Fax und Internet kann der private Anteil nur geschätzt werden. Die Aufwendungen können insgesamt oder nur mit dem betrieblichen Anteil gebucht werden. Bei einer Buchung von 100 % der Kosten ist der private Anteil auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung)" 8922 (SKR 03) bzw. 4646 (SKR 04) zu buchen.
Buchungssatz:
Unentgeltliche Wertangaben |
an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung) |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Privatanteil bei einer Flatrate
Herr Huber hat mit seinem Telefonanbieter eine Flatrate vereinbart, in der Telefon- und Internetnutzung enthalten sind. Dafür zahlt er einen einheitlichen Betrag von 39,95 EUR brutto im Monat, ohne dass eine Aufteilung nach dem Umfang der Nutzung vorgenommen wird.
Bei dem fixen Betrag von 39,95 EUR pro Monat ist es ohne großen Aufwand nicht mehr möglich, den Umfang der privaten Telefonate exakt zu ermitteln. Herrn Huber bleibt nichts anderes übrig, als den Umfang seiner privaten Telefonkosten zu schätzen. Da in der Flatrate alle Telefonate und die Internetnutzung enthalten sind, schätzt Herr Huber den privaten Anteil mit 20 % von 33,57 EUR (netto) auf 6,71 EUR pro Monat (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 1,27 EUR). Da Herr Huber den vollen Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat, unterwirft er die private Nutzung der Umsatzsteuer.
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4920 | Telefon | 33,57 | |||
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 6,38 | 1200 | Bank | 39,95 |
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1880 | Unentgeltliche Wertabgaben | 7,98 | 8922 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung) | 6,71 |
1776 | Umsatzsteuer 19 % | 1,27 |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
6805 | Telefon | 33,57 | |||
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 6,38 | 1800 | Bank | 39,95 |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 7,98 | 4646 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung) | 6,71 |
3806 | Umsatzsteuer 19 % | 1,27 |
Hinweis: Kontobeschriftung
Das Konto "Telefon" kann auch neu als "Telefon, Fax, Internet" beschriftet werden. Dann wird deutlich, dass alle Telekommunikationsleistungen auf einem Konto erfasst worden sind.
3 Berechnung des privaten Nutzungsanteils bei Telefon und Internet
Werden zunächst alle Aufwendungen für Telefon, Handy und Internet uneingeschränkt als Betriebsausgaben erfasst, ist der Teil der Aufwendungen, der auf die private Nutzung entfällt, anschließend (spätestens beim Jahresabschluss) als Betriebseinnahmen zu erfassen, sodass dann per Saldo nur der betriebliche Anteil den Gewinn mindert.
Der Unternehmer entscheidet, wie er den Umfang seiner privaten Nutzung ermittelt.
- Fester Betrag: Er kann die private Telefonnutzung mit einem festen Betrag ansetzen. Da eine Flatrate mit Internetzugang unter 20 EUR pro Monat zu haben ist, ist ein Betrag zwischen 5 und 10 EUR pro Monat angemessen. Maßgebend sind immer die individuellen Verhältnisse.
- Prozentualer Satz: Es kann auch ein prozentualer Satz gewählt werden, z. B. 20 % der Gesamtkosten. Die prozentuale Variante lohnt sich immer, wenn die Telefonkosten niedrig sind. Je niedriger der absolute Betrag ist, desto eher lohnt sich eine prozentuale Lösung.
Praxis-Tipp: Privatanteil niedrig halten
Der Umfang der privaten Nutzung kann zum Streitthema mit dem Finanzamt werden. Es ist in jedem Fall sinnvoll, wenn der private Kostenanteil für das Telefon möglichst niedrig angesetzt wird, ohne aber unrealistisch zu sein. Der Verhandlungsspielraum mit dem Finanzamt wird jedenfalls größer.
Hat der Unternehmer einen Festnetzanschluss und ein Handy, dann sind die Kosten beider Telekommunikationswege zusammen zu betrachten. Preis- und Leistungsgestaltungen der Telekommunikationsanbieter spielen dabei eine wesentliche Rolle.
3.1 Abhängigkeit des privaten Nutzungsanteils von der persönlichen Abrechnungsvariante
Das Problem bei der Ermittlung der zutreffenden Privatnutzung besteht darin, dass die Anbieter von Telekommunikationsleis...
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