Bei der Auswahl eines möglichen Vertragspartners sollen die menschenrechtsbezogenen Erwartungen des Unternehmens berücksichtigt werden. Das Unternehmen soll sie als festen Bestandteil einer Lieferantenbewertung etablieren, um die Aufnahme einer Vertragsbeziehung vorab zu evaluieren. Deshalb sind die zu erwartenden Risiken bereits bei der Auswahl des Lieferanten zu berücksichtigen.

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