Art und Umfang der Geschäftstätigkeit beurteilen sich nach qualitativen und quantitativen Merkmalen. Die Art der Geschäftstätigkeit umfasst beispielsweise
- die Beschaffenheit des Produkts oder der Dienstleistung,
- die Vielfalt der erbrachten Leistungen und Geschäftsbeziehungen und
- die überregionale oder internationale Ausrichtung.
Der Umfang der Geschäftstätigkeit bezieht sich unter anderem auf
- die Größe des Unternehmens,
- die Anzahl und Funktion der Beschäftigten,
- das Umsatzvolumen,
- das Anlage- und Betriebskapital sowie
- die Produktionskapazität.
Hierbei sind insbesondere länder-, branchen- und warengruppenspezifische Risiken einzubeziehen. Umso anfälliger eine Geschäftstätigkeit nach Art und Umfang ist, die geschützten Rechtspositionen oder umweltbezogenen Pflichten zu verletzen, desto umfassender müssen die zu ergreifenden Präventions- und Abhilfemaßnahmen ausfallen.
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