Art und Umfang der Geschäftstätigkeit beurteilen sich nach qualitativen und quantitativen Merkmalen. Die Art der Geschäftstätigkeit umfasst beispielsweise

  • die Beschaffenheit des Produkts oder der Dienstleistung,
  • die Vielfalt der erbrachten Leistungen und Geschäftsbeziehungen und
  • die überregionale oder internationale Ausrichtung.

Der Umfang der Geschäftstätigkeit bezieht sich unter anderem auf

  • die Größe des Unternehmens,
  • die Anzahl und Funktion der Beschäftigten,
  • das Umsatzvolumen,
  • das Anlage- und Betriebskapital sowie
  • die Produktionskapazität.

Hierbei sind insbesondere länder-, branchen- und warengruppenspezifische Risiken einzubeziehen. Umso anfälliger eine Geschäftstätigkeit nach Art und Umfang ist, die geschützten Rechtspositionen oder umweltbezogenen Pflichten zu verletzen, desto umfassender müssen die zu ergreifenden Präventions- und Abhilfemaßnahmen ausfallen.

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