Geschützte Rechtsposition: Verbot von Umweltverschmutzung und widerrechtlichen Eingriffen in die Natur mit direkten Auswirkungen auf das (menschliche) Leben

Der Gesetzgeber erläutert, dass eine schädliche Kontamination von Boden, Luft oder Wasser zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der natürlichen Ressource führen kann, sodass diese Ressource letztendlich nicht mehr zugänglich oder nutzbar ist. Da es sich hierbei jedoch um Ressourcen handelt, die für den täglichen Bedarf des Menschen dringend notwendig sind, führt dies letztendlich zu einer Schädigung der Gesundheit der betroffenen Menschen.[1]

[1] Vgl. BT-Drs. 19/28649, S. 37.

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