Von den Beiträgen für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 % der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind und der Durchschnittsbetrag pro begünstigten Arbeitnehmer (ohne Versicherungsteuer) 100 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt (§ 40b Abs. 3 EStG). Dieser Grenzbetrag soll ab 2024 aufgehoben werden.

 
Hinweis

Anmerkung der Redaktion

Zur Umsetzung dieser Maßnahme im finalen Wachstumschancengesetz[1] aufgrund der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses[2] siehe hier.

[1] Zustimmung im Bundesrat am 22.3.2024.

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