Von den Beiträgen für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 % der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind und der Durchschnittsbetrag pro begünstigten Arbeitnehmer (ohne Versicherungsteuer) 100 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt (§ 40b Abs. 3 EStG). Dieser Grenzbetrag soll ab 2024 aufgehoben werden.
Anmerkung der Redaktion
Zur Umsetzung dieser Maßnahme im finalen Wachstumschancengesetz[1] aufgrund der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses[2] siehe hier.
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