Ende 2023 läuft der stromsteuerliche Spitzenausgleich aus (vgl. Kapitel Rückblick Tz. 2.10.1). Im Rahmen des Verfahrens zum Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wird zeitlich befristet für die Jahre 2024 und 2025 die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf 20 EUR/MWh erhöht (neuer Abs. 2a in § 9b StromStG).

 
Hinweis

Die am 13.12.2023 von den Spitzen der Bundesregierung verkündete Grundsatzeinigung zum Bundeshaushalt enthielt neben der Einigung zur Stromsteuer auch die Ankündigung, die Plastikabgabe künftig an die Inverkehrbringer zu belasten, die Ankündigung der künftigen Besteuerung von Kerosin im nationalen Luftverkehr sowie die Erhöhung des CO2-Preises von derzeit 30 EUR pro Tonne CO2 zum 1.1.2024 auf 45 EUR (statt auf 40 EUR, wie zuletzt vorgesehen).

 
Hinweis

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde unmittelbar nach Beschluss im Bundestag am 15.12.2023 durch den Bundesrat gebilligt. Nach (der noch erforderlichen) Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt treten die Regelungen zum 1.1.2024 in Kraft.

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