Werden Wirtschaftsgüter oder Vermögensgegenstände veräußert, die nicht zu den für den Betrieb üblichen Handelswaren oder Erzeugnissen gehören, müssen die Kaufpreisforderungen aus diesen unüblichen Geschäften ebenfalls unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen werden.

Die Erträge aus diesen untypischen Geschäften werden auf das Konto "Sonstige betriebliche Erträge" gebucht.

 
Praxis-Beispiel

Erträge aus untypischem Geschäft

Hans Groß ist selbstständiger Taxiunternehmer. Da er gerne Drechslerarbeiten verrichtet, verkauft er gelegentlich selbst gedrechselte Spinnräder. Im Mai 01 erzielt er hieraus einen Erlös von 595 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1500/1300 Sonstige Vermögensgegenstände 595 2510/4837 Sonstige betriebsfremde Erträge 500
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 95

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