Die fachliche Schulung von Mitarbeitern in Logistik-Fachprozessen sollte grundsätzlich in Verantwortung der hierfür bestellten besonderen Beauftragten und Fachverantwortlichen erfolgen. Produziert, vertreibt oder verarbeitet ein Unternehmen Gefahrstoffe sollte es über solche Beauftragte und Fachverantwortliche verfügen.

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