Im umgekehrten Fall, bei einem zu niedrigem Steuerausweis, z. B. 7 % statt 19 %, schuldet der Rechnungsaussteller die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.[1]
Die Umsatzsteuer ist aus dem Gesamtrechnungsbetrag herauszurechnen; zugrunde zu legen ist der maßgebliche Steuersatz.
Herausrechnen der Umsatzsteuer
Berechnetes Entgelt | 500,00 EUR |
+ 7 % Umsatzsteuer | 35,00 EUR |
Gesamtrechnungsbetrag | 535,00 EUR |
Herausrechnung der Steuer mit 19/1196 | 85,42 EUR |
Entgelt | 449,58 EUR |
Vom Unternehmer gesetzlich geschuldete Steuer: | |
19 % von 449,58 EUR = | 85,42 EUR |
Folgen für den Rechnungsempfänger:
Der Rechnungsempfänger kann nur den in der Rechnung ausgewiesene Steuerbetrag als Vorsteuer geltend machen.
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