Im umgekehrten Fall, bei einem zu niedrigem Steuerausweis, z. B. 7 % statt 19 %, schuldet der Rechnungsaussteller die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.[1]

Die Umsatzsteuer ist aus dem Gesamtrechnungsbetrag herauszurechnen; zugrunde zu legen ist der maßgebliche Steuersatz.

 
Praxis-Beispiel

Herausrechnen der Umsatzsteuer

 
Berechnetes Entgelt 500,00 EUR
+ 7 % Umsatzsteuer 35,00 EUR
Gesamtrechnungsbetrag 535,00 EUR
Herausrechnung der Steuer mit 19/1196 85,42 EUR
Entgelt 449,58 EUR
Vom Unternehmer gesetzlich geschuldete Steuer:  
19 % von 449,58 EUR = 85,42 EUR

Folgen für den Rechnungsempfänger:

Der Rechnungsempfänger kann nur den in der Rechnung ausgewiesene Steuerbetrag als Vorsteuer geltend machen.

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