Die jeweiligen Sachbezugswerte werden jährlich vom Bundesarbeitsministerium in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt. Die betreffenden Werte für 2024 können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

 

Übersicht: Sachbezugswerte 2024 für freie Unterkunft

  Unterkunft allgemein Arbeitgeberhaushalt/Gemeinschaftsunterkunft
Belegung mit einem volljährigen Arbeitnehmer
Monat 278,00 236,30
Kalendertag 9,27 7,88
Belegung mit 2 volljährigen Arbeitnehmern
Monat 166,80 125,10
Kalendertag 5.56 4,17
Belegung mit 3 volljährigen Arbeitnehmern
     
Monat 139,00 97,30
Kalendertag 4,63 3,24
     
Belegung mit mehr als 3 volljährigen Arbeitnehmern
Monat 111,20 69,50
Kalendertag 3,71 2,32
Belegung mit einem Jugendlichen/Auszubildenden
Monat 236,30 194,60
Kalendertag 7,88 6,49
Belegung mit 2 Jugendlichen/Auszubildenden
Monat 125,10 83,40
Kalendertag 4,17 2,78
Belegung mit 3 Jugendlichen/Auszubildenden
Monat 97,30 55,60
Kalendertag 3,24 1,85
Belegung mit mehr als 3 Jugendlichen/Auszubildenden
Monat 69,50 27,80
Kalendertag 2,32 0,93

Der monatliche Gesamtsachbezugswert für Unterkunft und Verpflegung beträgt ab dem 1.1.2024 für das gesamte Bundesgebiet 591 EUR.

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