Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Verrechnete sonstige Sachbezüge ohne Umsatzsteuer | 8614 | 4949 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Löhne | 4110 | 6010 | Löhne und Gehälter |
So kontieren Sie richtig!
Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Unterkunft zur Verfügung, muss er dafür den Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung ansetzen.
Soweit den Arbeitnehmern eine Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt wird, muss hierfür die ortsübliche Miete angesetzt werden.
In beiden Fällen erfolgt die Buchung der maßgebenden Werte auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verrechnete sonstige Sachbezüge ohne Umsatzsteuer" 8614 (SKR 03) bzw. 4949 (SKR 04).
Buchungssatz:
Löhne |
an Verrechnete sonstige Sachbezüge ohne Umsatzsteuer |
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