Die Eigentumsübertragung wird beim individualisierten Einheitsleergut verneint. Die Bilanzierung des individualisierten Einheitsleerguts erfolgt parallel zum standardisierten Leergut (Form der Leihe).

Der wesentliche Unterschied zum Individualleergut besteht darin, dass der Abfüller nicht automatisch die von ihm ausgegebenen Flaschen zurückerhält. Er muss auch die Flaschen aus der Poolgemeinschaft zurücknehmen. Sollte es auch hierbei zu Mehrrücknahmen kommen, muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (Höhe der Rückzahlung ist ungewiss) passiviert werden.

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