Langfristige Rückstellungen sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrags (= abgezinster Verpflichtungsbetrag) in der Bilanz zu erfassen. Die Differenz zwischen Verpflichtungsbetrag und Erfüllungsbetrag kann bei Bildung einer Rückstellung nach h. M. nur nach der Nettomethode gebucht werden.[1] Danach wird die Rückstellung bereits abgezinst eingebucht, d. h. mit ihrem Erfüllungsbetrag (= abgezinster Verpflichtungsbetrag). Es erfolgt keine Buchung im Zinsergebnis.

Bei der Bruttomethode wird die zu buchende Rückstellung zunächst mit dem (nominellen) Verpflichtungsbetrag im operativen Ergebnis erfasst und in einem zweiten Schritt abgezinst. Der dadurch entstehende Zinsertrag erhöht das Finanzergebnis und vermindert die Rückstellung.

Der Einfluss auf den Jahreserfolg ist bei beiden Methoden identisch. Bei der Bruttomethode kommt es im Vergleich zur Nettomethode indes zu einem niedrigeren operativen Ergebnis (EBIT), bei gleichzeitig höherem Finanzergebnis.

 
Praxis-Beispiel

Buchung einer Ansammlungsrückstellung nach Handelsrecht (Bruttomethode)

Es gelten die Ausgangsdaten des Beispiels "Wertermittlung einer Ansammlungsrückstellung nach Handelsrecht". Im vorherigen Beispiel wurde die Einbuchung der Rückstellung nach der Nettomethode vorgenommen. Der Verpflichtungsbetrag zum erstmaligen Bilanzausweis zum 31.12.01 in Höhe von 1.195,09 EUR wurde abgezinst und in Höhe des Erfüllungsbetrags von 884,50 EUR eingebucht:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4290/6350 Grundstücksaufwendungen, betrieblich 884,50 0970/6345 Sonstige Rückstellungen 884,50

Der Abzinsungsbetrag von 310,55 EUR wird bei der Nettomethode nicht gesondert gebucht.

Anders nach der Bruttomethode: Danach sind zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbuchung zum 31.12.01 zwei Buchungen vorzunehmen. Zunächst ist der Verpflichtungsbetrag unabgezinst einzubuchen:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4290/6350 Grundstücksaufwendungen, betrieblich 1.195,09 0970/6345 Sonstige Rückstellungen 1.195,09

In einer zweiten Buchung wird die Rückstellung in Höhe des Abzinsungsbetrags vermindert. Die Gegenbuchung erfolgt im Zinsertrag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0970/6345 Sonstige Rückstellungen 310,55 2684/7142 Zinsertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen 310,55

Der Ertrag aus der Abzinsung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen.

[1] Vgl. Schubert, in: Beck'scher Bilanzkommentar, § 253 HGB, 12. Aufl., Rz. 181 mit Verweis auf IDW RS HFA 34, Rz. 11; ein Wahlrecht annehmend: Bertram/Heusinger-Lange/Kessler, in Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, § 253 HGB Rz. 138, Stand: 3.11.2020.

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