Die Anwartschaft muss nach dem 31.12.1992 erworben worden sein. Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Rückstellung Anwartschaften nicht anzusetzen sind, soweit sie vor dem 1.1.1993 entstanden sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge