In der Steuerbilanz darf eine Rückstellung für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums nur gebildet werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1]
- Das Dienstverhältnis muss mindestens 10 Jahre bestanden haben.
- Das Dienstjubiläum muss das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzen.
- Die Zusage für die Dienstjubiläumszuwendung muss schriftlich erteilt sein.
- Die Anwartschaft auf die Dienstjubiläumszuwendung muss nach dem 31.12.1992 erworben worden sein.
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