Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" | ||||
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Kontobezeichnung | SKR03 | SKR04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Sonstige Rückstellung | 0970 | 3070 | sonstige Rückstellungen | |
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle | 2006 | 7552 | sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen aus strafbaren Handlungen sind Rückstellungen grundsätzlich zu bilden, wenn mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass der Steuerpflichtige in Anspruch genommen wird. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz.
Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle" 2006 (SKR 03) bzw. 7552 (SKR 04).
Buchungssatz:
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle |
an Sonstige Rückstellungen |
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