Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontobezeichnung SKR03 SKR04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Sonstige Rückstellung 0970 3070   sonstige Rückstellungen
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle 2006 7552   sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen aus strafbaren Handlungen sind Rückstellungen grundsätzlich zu bilden, wenn mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass der Steuerpflichtige in Anspruch genommen wird. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz.

Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle" 2006 (SKR 03) bzw. 7552 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle

an Sonstige Rückstellungen

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge