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Rückstellung, Schadensersatzverpflichtungsrückstellung

Michael Winter
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Schadensersatzpflicht
  • Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
  • Strafbare Handlung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontobezeichnung SKR03 SKR04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Sonstige Rückstellung 0970 3070   sonstige Rückstellungen
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle 2006 7552   sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen aus strafbaren Handlungen sind Rückstellungen grundsätzlich zu bilden, wenn mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass der Steuerpflichtige in Anspruch genommen wird. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz.

Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle" 2006 (SKR 03) bzw. 7552 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle

an Sonstige Rückstellungen

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Betriebliche Schadensersatzverpflichtung

Hans Groß ist selbstständiger Arzt. Seinen Gewinn ermittelt er durch Bilanzierung. Die zuständige Abrechnungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung hat Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung festgestellt. Er habe erhöhte Regelsätze in Rechnung gestellt. Im Oktober 01 hat sie einen Rückforderungsanspruch in Höhe von 27.000 EUR geltend gemacht. Über die tatsächliche Höhe ist zum Bilanzstichtag noch keine Einigung erzielt worden, daher hat Hans Groß in seinem Jahresabschluss 01 zulässig eine Rückstellung gebildet, da er ernsthaft damit rechnen muss, in Anspruch genommen zu werden und die Höhe und der Zeitpunkt der Inanspruchnahme noch ungewiss sind. Die Rückstellung bildet Herr Gross grundsätzlich in der Handels- und in der Steuerbilanz

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

...

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