Im Sinne dieser Richtlinie sind
a) |
"akkreditierte Zertifizierungsstellen": die durch eine nationale Akkreditierungsstelle (DAkks) gemäß der Verordnung (EG) 765/2008 akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen, die für die Gewährleistungsmarke Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude (QNG)" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zugelassen sind (siehe www.nachhaltigesbauen.de); |
b) |
"Bestandsgebäude": fertiggestellte Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt; |
e) |
"Durchführer": die mit der Durchführung dieser Richtlinie jeweils beauftragten Förderinstitute BAFA und KfW; |
g) |
"Energieeffizienz-Experten": die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für "Nichtwohngebäude" - Effizienzgebäude geführten Personen; |
h) |
"Erneuerbare Energien": Energie im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018); |
i) |
"Fachunternehmer": Personen bzw. Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind; |
j) |
"Gebäudenetz": Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten; |
k) |
"Investor": der Auftraggeber der Maßnahme sowie der Ersterwerber von sanierten Gebäuden oder Wohnungen; |
l) |
"Kommunale Antragsteller": kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften; |
m) |
"Nichtwohngebäude": Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen und keine Wohngebäude im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG sind, die also nach ihrer Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dienen. Boardinghäuser (gewerbliche Beherbergungsbetriebe) sowie Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung sind nur dann förderfähige Nichtwohngebäude im Sinne dieser Richtlinie, sofern sie in den Anwendungsbereich des GEG fallen und eine baurechtliche Einordnung als Nichtwohngebäude vorliegt; |
n) |
"NT-ready": Gebäude sind Niedertemperatur-ready (NT-ready), wenn sie eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55 °C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten; |
o) |
"Technische Mindestanforderungen": die in der Anlage aufgeführten technischen Anforderungen zu den einzelnen Fördertatbeständen, beispielsweise zu den Anforderungen an eine Effizienzgebäude-Stufe; |
s) |
"Wärmenetz": dient der Versorgung von Gebäuden mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz. |
t) |
"Worst Performing Building (WPB)": Ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungs... |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen