Bei der Einzelbewertung einer Restrukturierungsmaßnahme beträgt die Laufzeit i. d. R. nicht immer volle Kalenderjahre. Die o. g. Tabelle beinhaltet aber nur die Werte für volle Kalenderjahre.
Bei unterjähriger Laufzeit muss ein Zwischenwert ermittelt werden. Dies bezeichnet man als interpolieren. Die (verbleibende) Laufzeit einer Restrukturierungsverpflichtung ist taggenau zu berechnen. Dabei kann aus Vereinfachungsgründen das Kalenderjahr mit 360 Tagen, jeder volle Monat mit 30 Tagen, der Monat, in dem der Fälligkeitstag liegt, mit der Anzahl der tatsächlichen Tage einschließlich des Fälligkeitstags, höchstens jedoch mit 30 Tagen, gerechnet werden.
Laufzeit einer Restrukturierungsverpflichtung von 1 Jahr, 3 Monaten und 10 Tagen
Die Restlaufzeit einer Garantieleistungsverpflichtung (500.000 EUR) beträgt am Bilanzstichtag noch 1 Jahr, 3 Monate und 10 Tage. Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung ist der maßgebende Vervielfältiger laut obiger Tabelle wie folgt zu interpolieren:
Vervielfältiger für 2 Jahre: | 0,898 |
Vervielfältiger für 1 Jahr: | 0,948 |
Differenz: | – 0,050 |
3/12 von 0,050 | 0,0125 |
10/360 von 0,050 | 0,00138 |
Summe | 0,01388 |
gerundet | 0,01400 |
Vervielfältiger für 1 Jahr: | 0,948 |
./. Vervielfältiger für 3 Monate und 10 Tage | – 0,014 |
interpoliert: | 0,934 |
Garantieleistungsverpflichtung | |
500.000 EUR × 0,934 = | 467.000 EUR |
Kontrollrechnung:
Vervielfältiger für 1 Jahr: | 0,948 |
Vervielfältiger für 2 Jahre: | 0,898 |
Differenz: | + 0,050 |
8/12 von 0,050 | 0,033333 |
20/360 von 0,050 | 0,002777 |
Summe | 0,03611 |
gerundet | 0,0361 |
Vervielfältiger für 2 Jahre: | 0,898 |
+ Vervielfältiger für 8 Monate und 20 Tage | + 0,03611 |
interpoliert: | 0,93411 |
gerundet | 0,934 |
Garantieleistungsverpflichtung wie oben |
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