Bei der Einzelbewertung einer Restrukturierungsmaßnahme beträgt die Laufzeit i. d. R. nicht immer volle Kalenderjahre. Die o. g. Tabelle beinhaltet aber nur die Werte für volle Kalenderjahre.

Bei unterjähriger Laufzeit muss ein Zwischenwert ermittelt werden. Dies bezeichnet man als interpolieren. Die (verbleibende) Laufzeit einer Restrukturierungsverpflichtung ist taggenau zu berechnen. Dabei kann aus Vereinfachungsgründen das Kalenderjahr mit 360 Tagen, jeder volle Monat mit 30 Tagen, der Monat, in dem der Fälligkeitstag liegt, mit der Anzahl der tatsächlichen Tage einschließlich des Fälligkeitstags, höchstens jedoch mit 30 Tagen, gerechnet werden.

 
Praxis-Beispiel

Laufzeit einer Restrukturierungsverpflichtung von 1 Jahr, 3 Monaten und 10 Tagen

Die Restlaufzeit einer Garantieleistungsverpflichtung (500.000 EUR) beträgt am Bilanzstichtag noch 1 Jahr, 3 Monate und 10 Tage. Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung ist der maßgebende Vervielfältiger laut obiger Tabelle wie folgt zu interpolieren:

 
Vervielfältiger für 2 Jahre: 0,898
Vervielfältiger für 1 Jahr: 0,948
Differenz: – 0,050
   
3/12 von 0,050 0,0125
10/360 von 0,050 0,00138
Summe 0,01388
gerundet 0,01400
   
Vervielfältiger für 1 Jahr: 0,948
./. Vervielfältiger für 3 Monate und 10 Tage – 0,014
interpoliert: 0,934
   
Garantieleistungsverpflichtung  
500.000 EUR × 0,934 = 467.000 EUR

Kontrollrechnung:

 
Vervielfältiger für 1 Jahr: 0,948
Vervielfältiger für 2 Jahre: 0,898
Differenz: + 0,050
   
8/12 von 0,050 0,033333
20/360 von 0,050 0,002777
Summe 0,03611
gerundet 0,0361
   
Vervielfältiger für 2 Jahre: 0,898
+ Vervielfältiger für 8 Monate und 20 Tage + 0,03611
interpoliert: 0,93411
gerundet 0,934
   
Garantieleistungsverpflichtung wie oben  

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