Der Besuch kultureller Veranstaltungen, insbesondere von Konzerten und Theateraufführungen, gehört grundsätzlich zum Bereich privater Lebensführung. Nur bei ausgesprochenen Fortbildungsveranstaltungen kann u. U. eine andere Entscheidung getroffen werden.[1]

Werden Geschäftsfreunde zu solchen Veranstaltungen eingeladen, kann es sich um Geschenke i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG handeln.

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