Ein Unternehmer unternimmt eine Geschäftsreise nach Österreich. Die Benutzung der österreichischen Autobahnen ist gebührenpflichtig. Da er die Autobahn benutzen will, erwirbt er an der deutsch-österreichischen Grenze eine Gebührenmarke für 29 EUR. Die 29 EUR sind als Reisenebenkosten abziehbar.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4560/6580 Mautgebühren 29 1890/2180 Privateinlagen 29

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