Nebenkosten, die anlässlich einer Geschäftsreise im Ausland entstehen, zieht der Unternehmer als Betriebsausgaben ab. Zu den Nebenkosten gehören z. B. die Aufwendungen für

  • die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck,
  • übliche Trinkgelder,
  • Telefongespräche, Fax- und Schriftverkehr mit dem eigenen Betrieb oder mit Geschäftspartnern,
  • Straßennutzung (Maut) und Parkplatz,
  • Schadenersatzleistungen infolge eines Verkehrsunfalls.
 
Praxis-Beispiel

Mautgebühren

Ein Unternehmer unternimmt am 7.5. eine Geschäftsreise nach Österreich. Die Benutzung der österreichischen Autobahnen mit einem Pkw ist gebührenpflichtig. Da er die Autobahn benutzen will, erwirbt er an der deutsch-österreichischen Grenze eine Gebührenmarke für 24 EUR, die er wie folgt bucht:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4560/6580 Mautgebühren 24 1890/2180 Privateinlagen 24
 
Hinweis

Aufwendungen für Auslandskrankenversicherung

Aufwendungen für eine Auslandskrankenversicherung dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese Aufwendungen können nur als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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