Wenn die Entscheidung für die Nutzung eines PV-Carports gefallen ist, gehören zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Solar-Carports natürlich auch die Solarerträge. Einnahmen können aus der Netzeinspeisung (Einspeisevergütung für ungenutzten Strom) und aus der Strommarge generiert werden. Hier kann man für eine 5-kWp-Anlage mit einem jährlichen Solarstromertrag zwischen 4.200 und 4.500 Kilowattstunden (kWh) rechnen. Demnach hätte sich das Solarcarport trotz fallender Einspeisevergütung nach gut 10, 12 Jahren rentiert.[1]

Bei der Einspeisevergütung ist eine Differenzierung zu beachten:

  • Wenn der vorrangige Zweck der Anlage der Schutz des PKW ist, wird laut Votum der Clearingstelle (EEG-Votum 2013/80) nach dem Vergütungssatz für Gebäudeanlagen (§ 33 EEG 2009) vergütet,
  • wenn der vorrangige Zweck die Solarstromgewinnung ist, nach dem niedrigeren Vergütungssatz für Freiflächenanlagen (§ 32 Abs. 1 EEG 2009).

Als Gebäude im Sinne des EEG[2] wird dabei jede selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage definiert, die von Menschen betreten werden kann und vorrangig dazu bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Hierzu und zur Gebäudedefinition insgesamt siehe Hinweis der Clearingstelle EEG v. 16.12.2011 – 2011/10. Der Zeitpunkt der Errichtung und die Höhe der jeweiligen Kosten für Solaranlage oder Carport sind dabei ohne Belang.

[1] Siehe hierzu Gutmann, PV-Anlage: Wirtschaftlichkeit – Berechnung, Finanzierung und Einspeisevergütung.

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