Zusammenfassung
Die steuerliche Behandlung des Pkw und seiner Nutzung werfen für Unternehmer und Berater viele Fragen auf: Wann ist der Pkw betrieblich? Darf er auch privat genutzt werden? Muss eine private Nutzung besteuert werden? Diese und andere Fragen wollen wir hier kurz und knapp beantworten.
Private Pkw-Nutzung, Unternehmer, FAQ | |
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1. Nutzungsarten: | Zuordnung zu Privat- oder Betriebsvermögen[1] |
Welche Nutzungsarten für Pkw gibt es? | Für alle Wirtschaftsgüter gilt: Je nach tatsächlicher Nutzung des Wirtschaftsgutes wird zwischen privater Nutzung und betrieblicher Nutzung unterschieden. |
Ist jeder betrieblich genutzte Pkw auch zwingend dem Betriebsvermögen zu zuordnen? | Nein. Nur ein ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutztes Wirtschaftsgut (hier: Pkw) stellt regelmäßig notwendiges Betriebsvermögen dar und ist dem Betrieb zwingend als Betriebsvermögen zu zuordnen (Zuordnungspflicht).[2] |
Gibt es auch bei gelegentlich eigenbetrieblicher Nutzung des Pkw die Möglichkeit einer Zuordnung zum Betriebsvermögen? | Ja. Liegt die betriebliche Nutzung eines Pkw zwischen 10 % und 50 %[3] kann der Unternehmer den Pkw seinem betrieblichen Vermögen zuordnen. Wir sprechen hier von gewillkürtem Betriebsvermögen (Zuordnungswahlrecht).[4] |
Die private Nutzung des Pkw beträgt mehr als 90 %, welchem Vermögen ist der zu zuordnen? | Der Pkw ist zwingend dem notwendigen Privatvermögen zu zuordnen[5]. |
Ist die Nutzung zu dokumentieren? | Ja. Um die korrekte Zuordnung zum betrieblichen oder privaten Vermögen gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, sollte mindestens für einen Zeitraum von 3 Monaten eine Dokumentation der betrieblichen und privaten Fahrten durchgeführt werden. Hierfür empfiehlt sich regelmäßig die Führung eines Fahrtenbuches. |
Was gilt bei Kapitalgesellschaften? | Kapitalgesellschaften verfügen grundsätzlich nur über eine betriebliche Sphäre. Von der Kapitalgesellschaft angeschaffte Pkw (Wirtschaftsgüter) stellen mithin immer Betriebsvermögen dar[6]. |
Darf der Unternehmer einen dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw auch privat nutzen? | Grundsätzlich ist eine private Nutzung des Pkw durch den Unternehmer möglich. Wichtig ist hierbei aber den Anteil der privaten Nutzung im Blick zu behalten. Denn: verschieben sich die Nutzungsverhältnisse kann dies zu einer Umwidmung der Nutzung und notwendigen Neuzuordnung des Pkw zur Privat- oder Betriebssphäre des Unternehmers führen. Z. B. Ein ursprünglich dem notwendigen Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung > 50 %) zugeordneter Pkw wird nach einem Jahr tatsächlich nur noch zu 8 % betrieblich genutzt. Der Pkw ist damit dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen. Es liegt damit eine steuerpflichtige Entnahme (Zwangsentnahme durch fehlende betriebliche Nutzung) des Pkw aus dem Betriebsvermögen vor. |
Muss der Unternehmer eine Privatnutzung des Firmen-Pkw besteuern? | Ja, grundsätzlich ist die private Nutzung von betrieblichen Wirtschaftsgütern einkommen- und auch umsatzsteuerpflichtig. |
2. Besteuerungsformen: | Besteuerung der privaten Nutzung [7] |
Welche Formen der Besteuerung des privaten Nutzungsanteils in der Einkommensteuer gibt es? | Wir unterscheiden die Fahrtenbuchmethode und die Pauschalbesteuerung mit der sogenannten 1-%-Methode . |
Wie funktioniert die Fahrtenbuchmethode? |
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Welche Voraussetzungen gibt es für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode? |
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Kann ein Fahrtenbuch auch elektronisch geführt werden. | Ja, zwischenzeitlich gibt es bereits viele Anbieter von Fahrtenbuch-Apps. Die Nutzung dieser steht auch aus steuerlicher Sicht nichts entgegen, wenn die Voraussetzungen für die Fahrtenbuchanwendung grundlegend erfüllt sind (zeitnahe Doku, lückenlose unveränderbare Aufzeichnung, Erfassung aller Fahrten etc.). |
Welche Fahrten sind mit dem Fahrtenbuch aufzuzeichnen? | Grundsätzlich sind alle Fahrten mit dem Firmen-Pkw aufzuzeichnen. Bei den Fahrten wird unterschieden zwischen:
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