Zusammenfassung

Die steuerliche Behandlung des Pkw und seiner Nutzung werfen für Unternehmer und Berater viele Fragen auf: Wann ist der Pkw betrieblich? Darf er auch privat genutzt werden? Muss eine private Nutzung besteuert werden? Diese und andere Fragen wollen wir hier kurz und knapp beantworten.

 
Private Pkw-Nutzung, Unternehmer, FAQ
1. Nutzungsarten: Zuordnung zu Privat- oder Betriebsvermögen[1]
Welche Nutzungsarten für Pkw gibt es? Für alle Wirtschaftsgüter gilt: Je nach tatsächlicher Nutzung des Wirtschaftsgutes wird zwischen privater Nutzung und betrieblicher Nutzung unterschieden.
Ist jeder betrieblich genutzte Pkw auch zwingend dem Betriebsvermögen zu zuordnen? Nein. Nur ein ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutztes Wirtschaftsgut (hier: Pkw) stellt regelmäßig notwendiges Betriebsvermögen dar und ist dem Betrieb zwingend als Betriebsvermögen zu zuordnen (Zuordnungspflicht).[2]
Gibt es auch bei gelegentlich eigenbetrieblicher Nutzung des Pkw die Möglichkeit einer Zuordnung zum Betriebsvermögen? Ja. Liegt die betriebliche Nutzung eines Pkw zwischen 10 % und 50 %[3] kann der Unternehmer den Pkw seinem betrieblichen Vermögen zuordnen. Wir sprechen hier von gewillkürtem Betriebsvermögen (Zuordnungswahlrecht).[4]
Die private Nutzung des Pkw beträgt mehr als 90 %, welchem Vermögen ist der zu zuordnen? Der Pkw ist zwingend dem notwendigen Privatvermögen zu zuordnen[5].
Ist die Nutzung zu dokumentieren? Ja. Um die korrekte Zuordnung zum betrieblichen oder privaten Vermögen gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, sollte mindestens für einen Zeitraum von 3 Monaten eine Dokumentation der betrieblichen und privaten Fahrten durchgeführt werden. Hierfür empfiehlt sich regelmäßig die Führung eines Fahrtenbuches.
Was gilt bei Kapitalgesellschaften? Kapitalgesellschaften verfügen grundsätzlich nur über eine betriebliche Sphäre. Von der Kapitalgesellschaft angeschaffte Pkw (Wirtschaftsgüter) stellen mithin immer Betriebsvermögen dar[6].
Darf der Unternehmer einen dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw auch privat nutzen?

Grundsätzlich ist eine private Nutzung des Pkw durch den Unternehmer möglich. Wichtig ist hierbei aber den Anteil der privaten Nutzung im Blick zu behalten. Denn: verschieben sich die Nutzungsverhältnisse kann dies zu einer Umwidmung der Nutzung und notwendigen Neuzuordnung des Pkw zur Privat- oder Betriebssphäre des Unternehmers führen.

Z. B. Ein ursprünglich dem notwendigen Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung > 50 %) zugeordneter Pkw wird nach einem Jahr tatsächlich nur noch zu 8 % betrieblich genutzt. Der Pkw ist damit dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen. Es liegt damit eine steuerpflichtige Entnahme (Zwangsentnahme durch fehlende betriebliche Nutzung) des Pkw aus dem Betriebsvermögen vor.
Muss der Unternehmer eine Privatnutzung des Firmen-Pkw besteuern? Ja, grundsätzlich ist die private Nutzung von betrieblichen Wirtschaftsgütern einkommen- und auch umsatzsteuerpflichtig.
2. Besteuerungsformen: Besteuerung der privaten Nutzung [7]
Welche Formen der Besteuerung des privaten Nutzungsanteils in der Einkommensteuer gibt es? Wir unterscheiden die Fahrtenbuchmethode und die Pauschalbesteuerung mit der sogenannten 1-%-Methode .
Wie funktioniert die Fahrtenbuchmethode?
  • Bei der Fahrtenbuchmethode ist für das gesamte Wirtschaftsjahr ein lückenloses und unveränderbares Fahrtenbuch über alle mit dem Pkw erfolgten Fahrten zu führen.
  • Alle sich im Betrachtungszeitraum ergebenden Kfz-Kosten sind nach dem Verhältnis der sich aus dem Fahrtenbuch ergebenden betrieblich und privat gefahrenen Kilometer aufzuteilen.
  • Der Kostenanteil der Privatfahrten ist für die Einkommensteuer zu versteuern.
  • Dies erfolgt i. d. R. durch Erfassung einer Einnahme in der Buchhaltung.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode?
  • Zeitnahe Dokumentation aller Einzelfahrten.
  • Lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung muss gewährleistet sein (z. B. keine Excel-Tabelle als digitales Fahrtenbuch.
  • D. h. Erfassung aller Fahrten mit dem Firmenfahrzeug unabhängig von ihrer Veranlassung.
  • Soweit Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind, müssen diese entsprechend gekennzeichnet und erläutert werden.
  • Das Fahrtenbuch muss eine geschlossene Form aufweisen (z. B. keine Einzelblätter bei papierhaftem Fahrtenbuch).
Kann ein Fahrtenbuch auch elektronisch geführt werden. Ja, zwischenzeitlich gibt es bereits viele Anbieter von Fahrtenbuch-Apps. Die Nutzung dieser steht auch aus steuerlicher Sicht nichts entgegen, wenn die Voraussetzungen für die Fahrtenbuchanwendung grundlegend erfüllt sind (zeitnahe Doku, lückenlose unveränderbare Aufzeichnung, Erfassung aller Fahrten etc.).
Welche Fahrten sind mit dem Fahrtenbuch aufzuzeichnen?

Grundsätzlich sind alle Fahrten mit dem Firmen-Pkw aufzuzeichnen. Bei den Fahrten wird unterschieden zwischen:

  • betrieblichen Fahrten
  • privaten Fahrten
  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Familienheimfahrten aufgrund doppelter Haushaltsführung
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