Entnimmt der Unternehmer den Firmenwagen, den er sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerlich dem Unternehmen zugeordnet hat,

  • wird die Entnahme nur dann der Umsatzsteuer unterworfen,

    wenn der Unternehmer bei der Anschaffung oder Einlage ins Betriebsvermögen den Vorsteuerabzug geltend machen konnte, weil er keine den Vorsteuerabzug ausschließende Umsätze getätigt hat.

  • Die stillen Reserven werden gewinnerhöhend erfasst.

Gehört der Pkw ausschließlich zum umsatzsteuerlichen Unternehmen, wird er, da er im Übrigen zum Privatvermögen gehört, nicht im Anlagevermögen ausgewiesen. Konsequenz ist, dass die Entnahme ausschließlich für umsatzsteuerliche Zwecke zu erfassen ist.

 
Praxis-Beispiel

Entnahme eines Privat-Pkws mit Umsatzsteuer

Herr Huber hatte einen Pkw für 24.000 EUR zzgl. 4.560 EUR Umsatzsteuer gekauft. Er hat den Pkw als Privatfahrzeug behandelt, ihn aber seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet, indem er die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht hat.

Nach einigen Jahren entnimmt Herr Huber den Pkw, den er seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet hatte. Da der Pkw nicht im Anlagevermögen ausgewiesen ist, entfällt insoweit eine Entnahmebuchung. Zu erfassen ist lediglich die Umsatzsteuer, die bei der Entnahme des Pkw aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmen anfällt. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um einen betrieblichen Vorgang, der auch in der Buchführung auszuweisen ist. Die Zahlung der Umsatzsteuer erfolgt regelmäßig vom betrieblichen Konto, sodass wie folgt gebucht werden kann.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1800/2100 Privatentnahme allgemein 1.520 1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 1.520

Sollte das Buchführungsprogramm es nicht zulassen, dass allein die Umsatzsteuer gebucht wird, sollte eine umsatzsteuerpflichtige Entnahme in Höhe des Gesamtbetrags vom 9.520 EUR gebucht werden. Zutreffend ist die Buchung dann nur in Höhe der Umsatzsteuer von 1.520 EUR. Hinsichtlich des verbleibenden Betrags von 8.000 EUR muss dann eine Korrekturbuchung erfolgen. Eine etwaige Gewinnauswirkung wird rückgängig gemacht und als Gegenkonto das Konto Privateinlage verwendet.

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