Da der Betrieb von Herrn Hausmann weiter wächst, stellt er neue Mitarbeiter ein. Für seine Mitarbeiter und auch für die Kunden, die ihn in seinem Betrieb aufsuchen, benötigt er weitere Parkplätze. Herr Hausmann lässt daher auf seinem Grundstück weitere Parkplätze mit einer Kiesoberfläche anlegen. Die Herstellungskosten des Parkplatzes betragen 9.000 EUR zuzüglich 19 % = 1.710 EUR Umsatzsteuer.
Die Herstellung des Parkplatzes erfolgte im Mai 01. Da es sich um ein selbstständiges unbewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt, ist die Vereinfachungsregelung bei der Abschreibung nicht anzuwenden.
Die amtliche Nutzungsdauer bei einer Kiesoberfläche beträgt 9 Jahre, was einem linearen Abschreibungssatz von 11,11 % entspricht. Die lineare Abschreibung, die Herr Hausmann pro Jahr geltend machen kann, beträgt somit 9.000 EUR x 11,11 % = 1.000 EUR : 12 Monate x 8 Monate = 667 EUR.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0146/0310 | Außenanlagen | 9.000 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 1.710 | 1200/1800 | Bank | 10.710 |
Buchungsvorschlag: Abschreibung
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4830/6220 | Abschreibung auf Sachanlagen | 667 | 0146/0310 | Außenanlagen | 667 |
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