Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Abgrenzung
  • Anschaffungskosten
  • Abschreibung

1 So kontieren Sie richtig

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Außenanlage 0146 0310   Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) 4830 6220   Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

So kontieren Sie richtig!

Parkplätze, die räumlich getrennt von Gebäuden errichtet werden, sind selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Herstellungskosten eines Parkplatzes buchen Sie auf das Konto "Außenanlagen" 0146 (SKR 03) bzw. 0310 (SKR 04). Das Vorliegen einer Betriebsvorrichtung hat der BFH verneint,[1] da kein besonderer und unmittelbarer Beziehungszusammenhang zwischen einem Parkplatz und dem Gewerbebetrieb vorliegt.[2]

 

Buchungssatz:

Außenanlagen

an Bank

Die Nutzungsdauer eines Parkplatzes hängt von der Ausführung ab. Ein Parkplatz, versehen mit Packlage, hat nach der amtlichen Abschreibungstabelle eine Nutzungsgestaltung von 19 Jahren. Werden Kies, Schotter bzw. Schlacken verwendet, beträgt die Nutzungsdauer 9 Jahre. Die auf der Basis dieser Nutzungsdauer ermittelte Abschreibung wird auf das Konto "Abschreibungen auf Sachanlagen" 4830 (SKR 03) bzw. 6220 (SKR 04) gebucht.

 

Buchungssatz:

Abschreibungen auf Sachanlagen

an Außenanlagen

 
Hinweis

Welche Kosten zu den Herstellungskosten zählen

Die Herstellungskosten eines Parkplatzes umfassen nicht nur die Materialien und Fertigungskosten für den Parkplatz als solches. Auch Aufwendungen für die Freimachung des Geländes und seine Einebnung (z. B. Baumfällung, Abtragung, Lagerung, Einplanierung und Abtransport von Erde).

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Neuer Parkplatz wird angelegt

Da der Betrieb von Herrn Hausmann weiter wächst, stellt er neue Mitarbeiter ein. Für seine Mitarbeiter und auch für die Kunden, die ihn in seinem Betrieb aufsuchen, benötigt er weitere Parkplätze. Herr Hausmann lässt daher auf seinem Grundstück weitere Parkplätze mit einer Kiesoberfläche anlegen. Die Herstellungskosten des Parkplatzes betragen 9.000 EUR zuzüglich 19 % = 1.710 EUR Umsatzsteuer.

Die Herstellung des Parkplatzes erfolgte im Mai 01. Da es sich um ein selbstständiges unbewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt, ist die Vereinfachungsregelung bei der Abschreibung nicht anzuwenden.

Die amtliche Nutzungsdauer bei einer Kiesoberfläche beträgt 9 Jahre, was einem linearen Abschreibungssatz von 11,11 % entspricht. Die lineare Abschreibung, die Herr Hausmann pro Jahr geltend machen kann, beträgt somit 9.000 EUR x 11,11 % = 1.000 EUR : 12 Monate x 8 Monate = 667 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0146/0310 Außenanlagen 9.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1.710 1200/1800 Bank 10.710

Buchungsvorschlag: Abschreibung

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4830/6220 Abschreibung auf Sachanlagen 667 0146/0310 Außenanlagen 667

3 Parkplätze als Gebäudebestandteil oder Betriebsvorrichtung

Anderes gilt, wenn der Parkplatz in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit einem Gebäude steht, z. B. Tiefgarage unter einem Gebäude. In diesem Fall sind die Herstellungskosten dem Gebäude zuzurechnen und zusammen mit diesem zu aktivieren und entsprechenden den Vorschriften zur Gebäude-AfA abzuschreiben.

In Ausnahmefällen kann ein Parkplatz auch als Betriebsvorrichtung einzustufen sein. Dies immer dann, wenn er in einer besonderen Beziehung zum Gewerbebetrieb steht, z. B. Parkplatzanlage eines Baumaterialhändlers, auf welcher dem Kunden verschiedene Parkplatzbefestigungen vorgestellt werden.

4 Parkplätze im Ertragsteuerrecht: Außenanlagen müssen aktiviert werden

Parkplätze gehören zu den Außenanlagen. Aufwendungen für die Erstellung von Außenanlagen sind aktivierungspflichtige Herstellungskosten. Diese müssen auf der Aktivseite beim Anlagevermögen ausgewiesen werden.

Errichtet ein Mieter oder Pächter eines Grundstücks eine Außenanlage (z. B. Parkplatz) auf eigene Kosten, muss auch er die Herstellungskosten aktivieren.

Außenanlagen wie Parkplätze werden in der Bilanz mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen, ausgewiesen. Außenanlagen können nur dann selbstständig abgeschrieben werden, wenn sie gesonderte Wirtschaftsgüter sind. Mit anderen Worten: Es darf kein Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit einem Gebäude bestehen.

Selbstständige Außenanlagen gelten ertragsteuerlich als unbewegliche Wirtschaftsgüter, die nach § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG linear abgeschrieben werden.

5 Parkplatzüberlassung durch Arbeitgeber: Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Ansatz

Bundeseinheitlich hält die Finanzverwaltung weiter an der bisherigen lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Behandlung von unentgeltlich an Arbeitnehmer überlassenen Parkplätzen fest, soweit diese aufgrund eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses erfolgt. Das Vorliegen des eigenbetrieblichen Interesses schließt grundsätzlich einen geldwerten Vortei...

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