Durch das EHUG "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" müssen Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden.[1] Dieser ist angesiedelt bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln.[2],[3]

 
Achtung

Änderungen der Offenlegungspflichten ab dem 1.8.2022

Beginnt das Geschäftsjahr zum 1.1.2022, sind die Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte nicht mehr dem Bundesanzeiger, sondern dem Unternehmensregister zu übermitteln. Das Unternehmensregister wird auch weiterhin beim Bundesanzeiger Verlag geführt. Hier werden dann – wie bisher – die Abschlüsse auf Vollzähligkeit und Fristeinhaltung geprüft.[4]

Zur Vereinheitlichung soll dies auch für das Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister gelten.

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