Bei den Fremdkapitalgebern haben die Kreditinstitute im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen, wie z. B. Lieferanten, Mitarbeiter (Pensionsansprüche), Kunden (Garantieansprüche) und viele mehr, eine Sonderstellung. Durch das Kreditwesengesetz sowie aus eigenem wirtschaftlichem Interesse bestehen diese i. d. R. auf der Überlassung der Jahresabschlüsse bei Kreditverhandlungen und laufenden Krediten. Generell haben die geschlossenen und diskutierten Neuregelungen der Eigenkapitalregeln für Banken vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ("Basel II" bis "Basel IV") sowie weitere regulatorische Änderungen und die Reaktion der Banken direkte Auswirkungen auf die Relevanz des einzureichenden Jahresabschlusses und damit auf die Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen.

Banken nutzen Daten für den Ratingprozess

Zur Bestimmung des Risikos eines Kredites, das der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung nach Basel II zugrunde liegt, müssen Kreditnehmer einen Ratingprozess durchlaufen. Vom Rating hängt nicht nur die Höhe der Eigenkapitalunterlegung durch die Bank ab, sondern in zunehmendem Maße auch die Verfügbarkeit von Bankkrediten sowie deren Zinskonditionen.[1] Mit Basel III sind die Anforderungen an das vorzuhaltende Eigenkapital der Banken bis 2019 schrittweise weiter erhöht worden, was die Effekte nochmals gesteigert hat, allerdings durch die Niedrigzinsphase in der Wahrnehmung bislang noch abgemildert. Das veränderte Kreditvergabeverhalten erfordert es, dass sich mittelständische Unternehmen verstärkt und gezielt mit der Finanzierung beschäftigen. Auf der einen Seite steht dabei das Risikomanagement, also das Erkennen und Steuern von unternehmensinternen Risiken. Auf der anderen Seite geht es um die Darstellung der Risiken im Jahresabschluss und Lagebericht sowie ggf. in weiteren Unterlagen. Nur wenn alle Risiken bekannt, optimiert und auch gegenüber der Bank kommuniziert werden, kann das Unternehmen langfristig ein gutes Rating erhalten und sich damit den Zugang zu Bankkrediten zu akzeptablen Konditionen sichern.[2]

Eine Offenlegung der Rechnungslegungsdaten den Kreditinstituten gegenüber ist somit die Grundvoraussetzung für eine optimierte Kreditkapitalfinanzierung. Eine weitergehende Offenlegung der Jahresabschlüsse über die Banken, mit denen direkte Geschäftsbeziehungen bestehen, hinaus, hat somit für die konkrete Fremdfinanzierung keine direkte Auswirkung.

Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten für Banken

Gleichwohl sind 2 indirekte Auswirkungen denkbar und teilweise auch bereits zu beobachten: Einerseits kann es ähnlich wie bei den potenziellen Eigenkapitalgebern zu einer systematischen Auswertung der elektronisch verfügbaren Datenbasis von Banken kommen, um bestimmte Branchen oder Risikoklassen direkt auf eine Umschuldung oder Neukreditvergabe anzusprechen.

Andererseits können die Banken den erweiterten Datenpool dazu nutzen, ihre Ratingsysteme besser zu adjustieren. Da jedoch neben den Rechnungslegungsdaten weitere Aspekte beim Rating berücksichtigt werden, wie z. B. Kontoführungsverhalten, Qualität des Managements, der Planungen und des eingesetzten Führungsunterstützungssystems, Marktumfeld usw., kann dies auf der Basis der elektronisch offengelegten Daten nur ansatzweise gelingen.

[1] Vgl. Müller/Brackschulze/Mayer-Friedrich/Ordemann, Finanzierung mittelständischer Unternehmen, 2. Aufl. 2011.
[2] Vgl. dazu die Ergebnisse empirischer Studien, z.  B. Müller/Ordemann/Ott, steuer-journal, Heft 25/26, 2005, S. 35 ff.

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