Jeder Übermittler von Rechnungsunterlagen und Unternehmensberichten muss sich einmalig elektronisch identifizieren. Dies betrifft jede natürliche Person, die für ein offenlegungspflichtiges Unternehmen eine Datenübermittlung an das Unternehmensregister vornehmen möchte.

 
Wichtig

Ohne Identifikation keine Offenlegung

Ohne Identifikation der Person, die die Daten übermittelt, kann ab Inkrafttreten des DiRUG (ab 1.8.2022 für Geschäftsjahre, die in 2022 beginnen) kein Jahresabschluss mehr offengelegt werden.

Zur Identifikation als Übermittlungsberechtigter stellt die Bundesanzeiger Verlag GmbH auf ihrer Publikations-Plattform (www.publikations-plattform.de) 3 Identifikationsverfahren zur Verfügung:

  • Ein automatisches videogestütztes Identifizierungsverfahren, d. h. automatisierte Identitätsprüfung mithilfe von KI-Technologie. Voraussetzung hierfür ist ein internetfähiges Gerät mit Kamera und ein gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel).
  • Ein begleitetes videogestütztes Identifizierungsverfahren, d. h. Identifizierung per Videotelefonie. Voraussetzung hierfür ist ein internetfähiges Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher und ein gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel).
  • Ein eID (elektronischer Identitätsnachweis, bspw. Personalausweis)., d. h. eID-Karte oder elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Voraussetzung hierfür ist ein internetfähiges Smartphone mit NFC-Schnittstelle, eine eID-Karte oder ein elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und eine Online-PIN für das Ausweisdokument.

Die ersten beiden Verfahren können entweder über einen Web-Browser oder per BAnz-ID-App durchgeführt werden, das dritte Verfahren per BAnz-ID-App oder AusweisApp.

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