Kurzbeschreibung

Die Checkliste hilft bei der Einrichtung eines besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt), das ab 1.1.2023 verpflichtend für den sicheren elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Behörden eingesetzt werden muss.

Checkliste

Schritt Erläuterung erledigt
1. PC und Internetzugang Ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet, etc.) und ein Internetzugang sind vorhanden und können uneingeschränkt genutzt werden. [ ]
2. Fachsoftware oder lokaler Client der BStBK Für den Zugriff auf die Steuerberaterplattform wird in der Kanzlei eingesetzte Fachsoftware, die das beSt unterstützt, oder der lokale Client der Bundessteuerberaterkammer benötigt. [ ]
3. Gültiger Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) Alle seit November 2010 ausgestellten Personalausweise sind bereits mit einem Chip ausgestattet, der die Online-Ausweisfunktion ermöglicht. [ ]
4. Aktivierte Online-Ausweisfunktion    
a. Überprüfung, ob Online-Ausweisfunktion aktiviert ist

Überprüfung kann über ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp2 wie folgt erfolgen:

  • AusweisApp2 aus dem App Store oder dem Google Play Store installieren oder für Windows hier:

    https://www.ausweisapp.bund.de/download

  • AusweisApp2 öffnen
  • Funktion "Geräte und Ausweis prüfen" auswählen
  • Den Personalausweis wie in der App gefordert an das Smartphone halten
  • Ein positives Prüfergebnis wird mit einem Haken bei "Online-Ausweisfunktion aktiviert" angezeigt.

Liste mit NFC-fähigen Smartphones/Tablets befindet sich auf der folgenden Seite:

https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete/
[ ]
b. Wenn Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert, Freischaltung der eID-Funktion auf dem Online-Ausweis

Aktivierung erfolgt über die Internetseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen dann per Post.

Dafür wird benötigt:

  • Ein Personalausweis oder eID-Karte
  • Eine aktuelle deutsche Meldeadresse
  • Geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
  • Installierte AusweisApp2
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5. Hardware für Datenübermittlung

Für die Datenübermittlung bei der erstmaligen Registrierung für das beSt ist erforderlich:

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