Zukünftig müssen die Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte nicht mehr an den Bundesanzeiger, sondern dem Unternehmensregister übermittelt werden. Für Geschäftsjahre bis 2021, unabhängig wann die Übermittlung erfolgt, ist weiterhin der Bundesanzeiger zuständig.

Für Unternehmen, die ihre offenlegungspflichtigen Unterlagen übermitteln, ist das Unternehmensregister zuständig. Das Unternehmensregister wird auch weiterhin beim Bundesanzeiger Verlag geführt. Hier werden dann – wie bisher – die Abschlüsse auf Vollzähligkeit und Fristeinhaltung geprüft.[1]

Wie der Bundesanzeiger auf seiner Homepage publiziert, wird für eine reibungslose Umstellung die Publikations-Plattform (www.publikations-plattform.de) der neuen Rechtslage angepasst. So können Unternehmen wie gewohnt auf einer einzigen Plattform all ihren Offenlegungspflichten – ob im Unternehmensregister oder im Bundesanzeiger – komfortabel nachkommen. Um das zu gewährleisten, bleiben sowohl der Betreiber des Bundesanzeigers als auch die des Unternehmensregisters führende Stelle unverändert die Bundesanzeiger Verlag GmbH mit Sitz in Köln.

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