Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Nebenkosten des Geldverkehrs | 4970 | 6855 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Bank | 1200 | 1800 | Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks oder Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
So kontieren Sie richtig!
Zu den Nebenkosten des Geldverkehrs gehört eine Vielzahl von Kostenpositionen, die Ihnen von der Bank für die Kontoführung, Kreditbearbeitung usw. in Rechnung gestellt und in der Regel unmittelbar von Ihrem Konto abgebucht werden.
Die Gebühren, die Ihnen die Bank für derartige Kosten belastet buchen Sie in Ihrer Buchführung auf das Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs" 4970 (SKR 03) bzw. 6855 (SKR 04).
Buchungssatz:
Nebenkosten des Geldverkehrs |
an Bank |
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