Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Nebenkosten des Geldverkehrs 4970 6855   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bank 1200 1800   Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks oder Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Zu den Nebenkosten des Geldverkehrs gehört eine Vielzahl von Kostenpositionen, die Ihnen von der Bank für die Kontoführung, Kreditbearbeitung usw. in Rechnung gestellt und in der Regel unmittelbar von Ihrem Konto abgebucht werden.

Die Gebühren, die Ihnen die Bank für derartige Kosten belastet buchen Sie in Ihrer Buchführung auf das Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs" 4970 (SKR 03) bzw. 6855 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Nebenkosten des Geldverkehrs

an Bank

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