4.3.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen

 

Rz. 21

Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten entlang der Wertschöpfungskette aufgrund der (geplanten) Verschärfung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten durch das nationale LkSG und der unionsrechtlichen CSDDD[2] einen deutlichen Schub bekommen. Aufgrund der weiterhin bestehenden und zugleich schwerwiegender globalen Menschenrechtsverletzungen erscheint eine Anpassung des Rechtsrahmens allerdings auch notwendig.

Neben diesen beiden Aspekten werden im Rahmen der ESRS S1 bis S4 Offenlegungspflichten zu weiteren Sozial- und Verbraucherbelangen verankert, um so gesamtgesellschaftliche Belange zu fördern und mehr Transparenz für unternehmerisches Handeln zu fordern.

[1] Vgl. u. a. Burkhardt/Graumann, zfo 2015, S. 312; Fahr/Foit, PERSONALquarterly 2016, S. 25 f.
[2] Vgl. Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten v. 16.7.2021, BGBl. 2021 I, S. 2959; Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937, COM(2022) 71 final 2022/0051(COD) v. 23.2.2022 sowie kommentierend Baumüller/Needham/Scheid, DB 2022, S. 1401 ff.; Baumüller/Needham/Scheid, DK 2022, S. 194 ff.

4.3.2 Offenlegungsanforderungen zur eigenen Belegschaft (ESRS S1)

 

Rz. 22

Die zahlenmäßig umfangreichsten Offenlegungspflichten enthält der ESRS S1:[1]

  • Allgemeine Offenlegungen

    • SBM-2-S1: Interessen und Standpunkte der Interessenträger
    • SBM-3-S1: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
  • Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen

    • S1-1: Strategien im Zusammenhang mit der eigene Belegschaft (ÜM)
    • S1-2: Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen (ÜM)
    • S1-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können (ÜM)
    • S1-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigene Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze (ÜM)
  • Leistungskennzahlen und Ziele

    • S1-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, die Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen (ÜM)
    • S1-6: Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens (ÜM)
    • S1-7: Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens (ÜA)
    • S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog (ÜA)
    • S1-9: Diversitätsparameter (ÜM)
    • S1-10: Angemessene Entlohnung (ÜM)
    • S1-11: Sozialschutz (ÜA)
    • S1-12: Menschen mit Behinderung (ÜA)
    • S1-13: Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung (ÜM)
    • S1-14: Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit (ÜA)
    • S1-15: Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben (ÜA)
    • S1-16: Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) (ÜM)
    • S1-17: Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten (ÜM)

Maßgeblich sind hierfür die normierten Offenlegungspflichten, die sich auf den Schutz und die Förderung von Arbeitnehmern, die Sicherung humaner Arbeitsbedingungen und die Verhinderung diskriminierender Verhaltensweisen beziehen.[2]

[2] Vgl. Reustlen/Warnke, IRZ 2022, S. 400.

4.3.3 Offenlegungsanforderungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)

 

Rz. 23

ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette:[1]

  • Allgemeine Offenlegung

    • SBM-2-S2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger
    • SBM-3-S2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
  • Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen

    • S2-1: Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (ÜM-2)
    • S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen (ÜM-2)
    • S2-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können (ÜM-2)
    • S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze (ÜM-2)
  • Parameter und Ziele

    • S2-5: Ziele in Bezug auf den Umgang mit wesentlichen negativen Auswirkungen, voranschreitenden positiven Auswirkungen sowie wesentlichen Risiken und Chancen (ÜM-2)

Durch ...

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