In allen Zweigen der Sozialversicherung herrscht für kurzfristige Beschäftigungen unabhängig von der Höhe des Verdiensts Versicherungsfreiheit. Sowohl für Arbeitgeber als auch für den kurzfristig Beschäftigten besteht Beitragsfreiheit.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen