Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Optimierung der betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Exakte Erfolgskontrolle
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Kalkulatorische Miete und Pacht | 4991 | 6972 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Verrechnete kalkulatorische Miete und Pacht | 2891 | 6982 | sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Zur Optimierung der Aussagefähigkeit der betriebswirtschaftlichen Auswertung können Sie kalkulatorische Kosten berücksichtigen. Diese können Sie erfolgswirksam oder erfolgsneutral verbuchen.
Buchungssatz bei erfolgswirksamer Verbuchung:
Kalkulatorische Miete und Pacht |
an Wertberichtigungen |
Buchungssatz bei erfolgsneutraler Verbuchung:
Kalkulatorische Miete und Pacht |
an verrechnete kalkulatorische |
an Miete und Pacht |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kalkulatorische Miete
Das Geschäft des Kaufmanns Max Müller befindet sich in seinem eigenen gemischt genutzten Gebäude. An fiktiver Miete fallen monatlich 500 EUR an.
Buchungsvorschlag:
1. Erfolgswirksame Verbuchung
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4991/6972 | Kalkulatorische Miete und Pacht | 500 | 0991/3949 | Wertberichtigungen | 500 |
2. Erfolgsneutrale Buchung
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4991/6972 | Kalkulatorische Miete und Pacht | 500 | 2891/6982 | Verrechnete kalkulatorische Miete und Pacht | 500 |
Individuelle Beschriftung
Das Konto 0991 (SKR 03)/3949 (SKR 04) muss individuell beschriftet werden.
3 Kalkulatorische Kosten führen zu keinem Geldabgang
Aus diesem Grund können Sie kalkulatorische Kosten nicht der Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen. Da diese Kosten keine Aufwendungen darstellen, bezeichnet man sie als kalkulatorische Kosten.
Wenn Sie z. B. Eigentümer des Betriebsgebäudes sind, würde der Gegenwert der Wertminderung des Gebäudes und der Nutzung des Grundstücks nicht in Ihrer Preiskalkulation erscheinen, da Sie mit sich selbst keinen Mietvertrag schließen können (anders aber der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer).
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