Rz. 65

Handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte bestehen für:

1. Damnum (§ 250 Abs. 3 HGB),
2. selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB).
 

Rz. 66

Darüber hinaus besteht ein Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB.

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