Rz. 65
Handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte bestehen für:
1. | Damnum (§ 250 Abs. 3 HGB), |
2. | selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB). |
Rz. 66
Darüber hinaus besteht ein Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB.
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