Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist Endkunde oder Endkundin die Person, für die die Dienstleistung bestimmt ist und die die Dienstleistung in Anspruch nimmt. Dies sind in der Regel direkte Vertragspartner und Vertragspartnerinnen. Unter Umständen sind aber eine oder mehrere Personen dazwischengeschaltet, die die Dienstleistung an die Person vermitteln, die sie in Anspruch nimmt. Bei einem Vertrag zugunsten Dritter ist Endkunde oder Endkundin ebenso die Person, die die Dienstleistung in Anspruch nimmt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge