Das Angemessenheitsprinzip gibt einem Unternehmen großen Spielraum bei der Entscheidung, welche Risiken es zuerst angehen soll und welche Maßnahmen dabei sinnvoll sind. Dieser Spielraum wird bei der behördlichen Kontrolle anerkannt und berücksichtigt. Das BAFA prüft, ob ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Entscheidung, also ex ante, angemessen gehandelt hat. So hat das Unternehmen nachzuweisen, nach welchen Kriterien es die Risiken bewertet und seine Maßnahmen ergriffen hat. Der unternehmensinterne Abwägungsprozess muss dabei plausibel und für das BAFA nachvollziehbar sein. Es hinterfragt die Unternehmensentscheidung nicht aus einer Ex-post-facto-Sicht, sodass das Unternehmen nicht für Rückschaufehler sanktioniert werden soll.

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