Lieferkettengesetz – BAFA-Handreichung zur Risikoanalyse

Um die Unternehmen dabei zu unterstützen, ihren Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nachzukommmen, gibt es nun eine Handreichung vom BAFA zum Thema Risikoanalyse.

Lt. BAFA fasst „ die Handreichung zur Risikoanalyse [...] die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes zusammen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten auf. Dies sind beispielsweise Hinweise zu:

  • dem Unterschied zwischen regelmäßigen Risikoanalysen, die einmal pro Jahr, und anlassbezogenen Risikoanalysen, die nach substantiierter Kenntnis oder Veränderung der Geschäftstätigkeit anfallen.
  • dem Perspektivwechsel bei der Risikoanalyse: Das LkSG betrachtet menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang von Lieferketten. Dies unterscheidet sich von betriebswirtschaftlichen Risikoanalysen, die typischerweise den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens betrachten.
  • der Umsetzung der Risikoanalyse: Zentrales Element für die Umsetzung ist die Transparenz entlang der Lieferketten. Dafür müssen Unternehmen nach dem LkSG grundlegende Informationen zur Struktur des eigenen Unternehmens, der Beschaffungsstruktur und den eigenen Lieferketten und Geschäftsbeziehungen zusammenzustellen. Hierzu müssen nachvollziehbare Prozesse definiert und deren Ergebnisse dokumentiert werden.

Auch zu den Themen "Angemessenheit zu Maßnahmen der Unternehmen im Sinne des LkSG" und "Beschwerdeverfahren" bereitet das BAFA Handreichungen vor.

Schlagworte zum Thema:  Lieferkette, Risikoanalyse, Compliance