Rz. 41

Zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) am 16.7.2021 vom Bundestag angenommen und am 22.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.[1] Es tritt am 1.1.2023 in Kraft. Aus dem Gesetz leiten sich einige interessante Fragestellungen für die wissenschaftliche Forschung zu Nachhaltigkeit und Lieferketten und die betriebswirtschaftliche Praxis ab.

 

Rz. 42

Die hier untersuchten Fragen zum LkSG beziehen sich auf resultierende Chancen und Risiken für das nachhaltige Wirtschaften, auf Nachhaltigkeitspraktiken und deren Voraussetzungen, um dem LkSG zu entsprechen, sowie auf konkrete Handlungsansätze für die Faktoren der Sorgfaltspflicht:

  1. Welche Auswirkungen des LkSG für das nachhaltige Wirtschaften erwarten deutsche Firmen?
  2. Wie können Firmen den Anforderungen des LkSG gerecht werden?
  3. Mit welchen Handlungsansätzen können die im LkSG adressierten Faktoren der Sorgfaltspflicht umgesetzt werden?

Diese Fragen werden mittels empirisch-qualitativer Fallstudienforschung nach Stuart u. a.[2] untersucht. Hierzu werden nach intensivem Studium der einschlägigen Literatur anhand von Interviewleitfäden semistrukturierte Experteninterviews durchgeführt, transkribiert und für die Auswertung codiert.

 

Rz. 43

Zur Beantwortung der ersten beiden Fragen wurden i. R. e. sektorübergreifenden Querschnittsanalyse insgesamt 6 Interviews mit Firmenvertretern von 6 unterschiedlichen Unternehmen geführt (s. Tab. 3).

 
Interview Position des Interviewpartners Branche der Firma
AA Geschäftsführer UB Afrika Bauwesen
AB Vorsitzender der Geschäftsführung UB Afrika Automobilzulieferer und Bautechnik
AC Head of Human Rights Konsumgüter und Einzelhandel
AD Sustainability Manager Pharma
AE SVP Procurement & Supply Management Automobilzulieferer
AF Geschäftsführer / CEO Automobil- und Industriezulieferer

Tab. 3: Interviewpartner und Firmen – Forschungsfragen 1 und 2

Als Antwort auf Frage 3 geben die Autoren dieser Studie Handlungsempfehlungen für die betriebswirtschaftliche Praxis, die auf Basis ihrer Erfahrung und Expertise entwickelt und durch Referenzen auf einschlägige Studien substantiiert wurden.

 

Rz. 44

Bei der Vorbereitung, der Umsetzung und der Auswertung der Studie wurde stets auf wissenschaftliche Rigorosität geachtet. Der Erstellung der Interviewleitfäden ging eine systematische Literaturrecherche voraus. Die Expertenauswahl erfolgte durch direkte Recherchestrategien, durch Gatekeeper sowie durch das Schneeballsystem.[3] Experten sind Personen, "die über ein spezifisches Rollenwissen verfügen, solches zugeschrieben bekommen und eine darauf basierende besondere Kompetenz für sich selbst in Anspruch nehmen"[4]. Die Interviews wurden per E-Mail zusammen mit einer Einwilligung zur Datenerhebung angefragt, durch die Corona-Pandemie bedingt webbasiert bzw. telefonisch durchgeführt, elektronisch aufgezeichnet und einheitlich unter Beachtung gängiger Transkriptionsregeln[5] in anonymisierter Form transkribiert. Die Transkripte der Interviews wurden inhaltsanalytisch mit Hilfe der Software maxQDA kodiert,[6] wobei deduktiv aus der Literatur ermittelte Kategorien um induktiv gebildete Kategorien ergänzt wurden.

[1] Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) v. 16.7.2021, BGBl 2021 I, S. 2959 ff.
[2] Vgl. Stuart u. a., Journal of Operations Management 2002, S. 419 ff.
[3] Vgl. Kruse, Qualitative Interviewforschung, 2015.
[4] Przyborski/Wohlrab-Sahr, Qualitative Sozialforschung, 2008, S. 133.
[5] Vgl. Kuckartz, Einführung in die computergestützte Analyse qualitativer Daten, 3. Aufl., 2010.
[6] Mayring, Qualitative Content Analysis: Theoretical Foundation, Basic Procedure and Software Solutions, 2014.

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