Sollte ein Teil nicht vom zuständigen Lager aus ausgeliefert werden können, so muss automatisch die Lieferung aus dem nächstgelegenen Lager erfolgen, in dem die Teile vorrätig sind. Sollte das Zentrallager die Teile nicht vorrätig haben, so sind die Teile aus dem nächstgelegenen Regionallager zu entnehmen. Ist dies nicht möglich, so ist der Teilelieferant bzw. Unterlieferant zu informieren, der die Teile direkt an den Kunden liefert. Es kann vertraglich vereinbart werden, dass der Lieferant eine festgelegt Menge an Teilen ständig zu bevorraten hat, um Lieferengpässe auszuschließen. 

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