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In dieser Zeile ist der Antrag auf Rückoption zu stellen. Die Rückoption hat zur Folge, dass die Gesellschaft nicht mehr als Kapitalgesellschaft, ihre Gesellschafter nicht mehr als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuert werden. Für den Antrag auf Rückoption gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den Antrag auf Option. Insbesondere ist der Antrag auf Rückoption mindestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres zu stellen, für den er gelten soll.

Eine Bindungsfrist für die Option bzw. Rückoption besteht nicht. Die Rückoption kann daher ohne zeitliche Bindungsfrist ausgeübt werden.

Rechtstechnisch wird die Rückoption als fiktiver Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach §§ 9, 3 ff. UmwStG abgewickelt.

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